Die Freiwilligen Feuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis sollen schnellstmöglich gegen das Corona Virus geimpft werden. Der Kreis stellt dafür ab dieser Woche schon 800 Impfdosen zur Verfügung. „Das ist nur der Anfang“, so Landrat Schuster im Interview mit Radio Bonn/Rhein-Sieg.
Für Feuerwehrangehörige, die nicht im Rettungsdienst eingesetzt werden, gilt bislang die Kategorisierung in die Priorität 3 (Personen mit erhöhtem Anspruch auf Schutzimpfung gem. §4 Abs. 1 Nr. 4b). Aufgrund dieser Priorisierung konnte bislang den Freiwilligen Feuerwehren noch kein Angebot für eine Impfung angeboten werden.
Mit einem Schreiben an Innenminister Herbert Reul hatte der Kreisfeuerwehrverband des RSK bereits am 02.02.2021 darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Impfverordnung des Bundes, eine eklatante Schieflage bei den Impfungen in den Feuerwehren entstanden ist, da Einsatzkräfte mit einem rettungsdienstlichen Tätigkeitsfeld im Hauptamt ein Impfangebot erhalten und die große Mehrheit in unseren Feuerwehren nicht.
KBM Dirk Engstenberg hatte in diesem Schreiben auch eine pragmatische Verfahrensbeschreibung vorgeschlagen, um eine generelle „Herdenimunisierung“ in den Feuerwehren zu erreichen, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft dringend notwendig ist.
Innenminister Herbert Reul antwortetet dem Kreisfeuerwehrverband zeitnah, dass er sich dafür einsetzen werde, dass die in Impfgruppe 3 aufgeführten Feuerwehrange-hörigen zügig geimpft werden sollen, denn die Gesundheit und Einsatzfähigkeit der vielen Feuerwehrangehörigen würden ihm sehr am Herzen liegen.
Ein weiterer Schritt zum Versuch der Änderung der Impfverordnung war die einstimmig verabschiedete Resolution des Verbandsausschusses der Feuerwehren in NRW an die Gesundheitsminister von Bund und Land NRW vom 20.03.2021. Hierin hatte der Verband der Feuerwehren noch einmal auf den täglich wachsenden Unmut über die sachfremde Impfpriorisierung von Feuerwehrangehörigen hingewiesen. Es gehe hierbei nicht um den Schutz für den einzelnen Feuerwehrangehörigen, sondern um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt.
In dieser Resolution wurde u.a. daran erinnert, dass auch ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren regelmäßig bei ihren Einsätzen ungeplanten, aber zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder immer häufiger vorkommende Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes. Gleiches gilt für zeitkritische Einsätze jeder Art in Privatwohnungen oder Häusern, wo Erkrankte oder Personen in Quarantäne anwesend sind.
Um auf die Schieflage aufmerksam zu machen, leitete Landrat Schuster diese Resolution, die er inhaltlich unterstützte, sofort an den Präsidenten des Landkreistages weiter. Aufgrund eines Antwortschreibens von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vom 30.03.2021 an den Verband der Feuerwehren NRW, ist es jetzt unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Einsatzkräften die zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ein Impfangebot zu machen.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind sowohl im Brandschutz und der Hilfeleistung, als auch in ihren vielfältigen Sonderaufgaben Teil der Gefahrenabwehr und damit wichtiger Bestandteil für die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Rhein-Sieg-Kreis. Daher hat Landrat Sebastian Schuster dies, im Sinne des Ehrenamtes, sofort zum Anlass genommen, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren unter dem Kriterium der Exposition im Einsatzdienst schnellst möglich, beginnend ab dem kommenden Donnerstag ein Impfangebot zu machen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits.
Die Feuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis bedanken sich bei allen Mitstreitern in der Kreisverwaltung, ganz besonders bei Landrat Sebastian Schuster für die schnelle, unkomplizierte Umsetzung im Sinne des Ehrenamtes.