Ehrenabteilung

Irgendwann einmal endet für jeden der aktive Dienst in der Feuerwehr und man tritt nach dem Gesetz des Brandschutzes und der Hilfeleistung der Feuerwehren (BHKG) in die Ehrenabteilung über. Ein häufiger Grund ist das Alter. Spätestens wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter, aktuell das 67. Lebensjahr erreicht ist, wird man vom Leiter der Feuerwehr in die Ehrenabteilung überstellt. Auf eigenen Wunsch kann auch schon ab dem 60. Lebensjahr der Übertritt in die Ehrenabteilung erfolgen.

Neben dem Alter können aber auch die gesundheitliche Eignung, persönliche oder sonstige Gründe zu einem Übertritt in die Ehrenabteilung führen.

Der aktive Feuerwehrdienst ist beendet; jedoch die Kameradschaft bleibt. Und genau hier beginnt wie in vielen Jahren zuvor auch für die Kameraden der Ehrenabteilung der Feuerwehr Swisttal der Leitspruch: einmal Feuerwehrmann immer Feuerwehrmann.

Die Ehrenabteilung trifft sich jährlich im Wechsel, in einem Jahr die Ehrenabteilung der Feuerwehr Swisttal, im anderen Jahr die Ehrenabteilung des Rhein-Sieg-Kreises.

Bei Kaffee und Kuchen und guter Unterhaltung nutzen die Kameraden dies um alte Feuerwehrfreunde wieder zu treffen und in Erinnerungen zu schwelgen, sich auszutauschen und ein paar schöne Stunden zu verbringen.

Ob jung oder alt, die Gewissheit bleibt bestehen, dass die Ehrenabteilung ein fester Bestandteil der Feuerwehr ist.

 

 

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